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Antrag zur Unterweisung gemäß § 63 Abs. 3 StrlSchV (E-Learning)

Hinweise zum Antrag

Ihr Antrag wird nach dem Beenden des Vorgangs automatisch online an die in Bayern zuständige Behörde versendet.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail, in der auch die für die Bearbeitung des Antrags zuständige Behörde benannt ist.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, können Sie - vor dem Beenden des Vorgangs - eine Kopie des Antrags als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen ausdrucken oder herunterladen. Die Kopie des Antrags kann aus datenschutzrechtlichen Gründen kein Bestandteil der E-Mail sein, die Ihnen als Eingangsbestätigung zugeleitet wird.

Für den Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen im Verlauf des Formulars notwendig:
  • Beschreibung der verwendeten E-Learning-Software oder der verwendeten Medien
  • Informationen zur Dokumentation, Erfolgskontrolle, Nachfragemöglichkeiten und Sicherstellung der individualisierten Nutzung der Unterweisung

Für diesen Antrag werden Gebühren erhoben, sie betragen in der Regel 200,00€

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Bereits begonnenen Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die HTML-Datei mit den betreffenden Formulardaten (Datei im HTML-Format) auf Ihrem Computer.
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.