Fortschrittsanzeige

Anzeige von Tätigkeiten nach §§ 22 und 26 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Hinweis zur Anzeige

Ihre Anzeige wird nach dem Beenden des Vorgangs automatisch online an die in Bayern zuständige Behörde versendet.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail, in der auch die zuständige Behörde für die Bearbeitung der Anzeige benannt ist.
Nachdem Sie die Anzeige eingereicht haben, können Sie - vor dem Beenden des Vorgangs - eine Kopie der Anzeige als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen ausdrucken oder herunterladen. Die Kopie der Anzeige kann aus datenschutzrechtlichen Gründen kein Bestandteil der E-Mail sein, die Ihnen als Eingangsbestätigung zugeleitet wird.

Für die Anzeige sind in der Regel folgende Unterlagen im Verlauf des Formulares notwendig:
  • Nachweis der Fachkunde des Strahlenschutzverantwortlichen bzw. des/der Strahlenschutzbeauftragten (Fachkunde & ggf. Aktualisierungsnachweis)
  • aktuelle Strahlenschutzunterweisung
  • aktuelle Strahlenschutzanweisung
  • Nachweise über die verwendete Ausrüstung, Dosimeter u.ä.
  • Nachweise über vertragliche Regelungen beim Betrieb in fremden Einrichtungen

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Bereits begonnenen Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die HTML-Datei mit den betreffenden Formulardaten (Datei im HTML-Format) auf Ihrem Computer.

Klicken Sie dann auf Starten.