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Zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung - Behördliche Anerkennung

Hinweis zur Übermittlung

Behördliche Anerkennung einer zur Prüfung befähigten Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Prüfungen im Explosionsschutz nach § 15 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV.

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Die hochgeladenen Antragsunterlagen werden nach dem Beenden des Vorgangs automatisch online an die in Bayern zuständige Behörde versendet.
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