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Zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung - Behördliche Anerkennung

Hinweis zur Übermittlung

Behördliche Anerkennung einer zur Prüfung befähigten Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Prüfungen im Explosionsschutz nach § 15 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV.

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Die hochgeladenen Antragsunterlagen werden nach dem Beenden des Vorgangs automatisch online an die in Bayern zuständige Behörde versendet.
Sie erhalten automatisch per Mail eine Bestätigung zum erfolgreichen Versand der Dokumente an die zuständige Behörde.

Bereits begonnene Übermittlung fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die HTML-Datei mit den betreffenden Formulardaten (Datei im HTML-Format) auf Ihrem Computer.

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