Hinweise zum Antrag
Beachten Sie bitte, dass die Maßnahme nur zuwendungsfähig ist, wenn mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus einschließlich der medikamentösen Behandlung noch nicht begonnen worden ist.
Als Maßnahmebeginn zählt der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind.
Dies darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Hinweise für Nachreichungen
Falls Sie Dokumente für einen bereits gestellten Antrag nachreichen möchten, benutzen Sie bitte unser allgemeines
Kontakformular.
Bitte wählen Sie dabei unter Betreff „Förderung und ESF“ aus.
Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zu Ihren datenschutzrechtlichen Rechten finden Sie in den Informationen zum
Datenschutz.
Start
Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.
Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.