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Antrag auf Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)

Informationen zum Antrag

Behinderte Menschen und deren Begleitpersonen werden von Unternehmen, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, kostenlos befördert. Fahrgeldausfälle, die den Verkehrsunternehmen entstehenden, werden den Unternehmen auf Antrag erstattet. Das ZBFS-Inklusionsamt erstattet Ihnen in Bayern auf Antrag die dadurch im Personennahverkehr entgangenen Fahrgeldeinnahmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihren Antrag anschließend online einreichen.

Antragsstellung unterbrechen und Vorgang mit den gespeicherten Daten fortsetzen

Sie können die Bearbeitung des Antrages jederzeit unterbrechen und später fortsetzen.
Klicken Sie dazu während der Antragsbearbeitung auf Unterbrechen.... Die Antragsdaten werden dabei auf Ihrem Computer gespeichert (als html-Datei, Speicherort entsprechend den Einstellungen Ihres Browsers, z. B. Ordner „Download“).

Um die Antragstellung fortzusetzen, öffnen Sie die gespeicherte Datei mit Doppelklick.
Alternativ können Sie die Datei zum Fortsetzen an dieser Stelle auch hochladen.
Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die html-Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Bitte überprüfen Sie die Daten aus dem gespeicherten Antrag auf ihre Richtigkeit!

Für Ihre Unterlagen

Sie können nach dem erfolgreichen Einreichen den fertig ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen herunterladen. Nach dem Einreichen können Sie den Antrag auch als Vorlage für weitere Anträge auf Ihrem Computer (als html-Datei) speichern.

Hinweis für Nachreichungen

Falls Sie nur Dokumente zu einem bereits gestellten Antrag nachreichen möchten, benutzen Sie bitte unser allgemeines Kontaktformular und wählen dort den Themenbereich „Menschen mit Behinderung“ sowie anschließend „Erstattung der Fahrgeldausfälle an Verkehrsbetriebe“ aus.