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Die Landarztprämie (LAP)

Start - Informationen zur Landarztprämie

Zentrales Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. In den nächsten Jahren werden viele Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis altersbedingt aufgeben. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich momentan für eine Niederlassung im ländlichen Raum. Auch die Zahl der Niederlassungen im ländlichen Raum geht stetig zurück. Der Freistaat Bayern gewährt daher eine Prämie für Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten, die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen in medizinisch schlechter versorgten Regionen.

Informationen zur Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung erst nach erfolgter Niederlassung / MVZ-Gründung / Filialbildung möglich ist und spätestens innerhalb von sechs Monaten ab der Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit erfolgen muss. Die ärztliche Tätigkeit gilt als aufgenommen, wenn die Vertragsärztin/der Vertragsarzt den ersten Patienten im Rahmen ihrer/seiner vertragsärztlichen Tätigkeit behandelt. Beachten Sie bitte zusätzlich, dass eine Fristwahrung einen verifizierten Antragseingang (Anmeldung über BayernID oder Online-Ausweisfunktion). Die Antragseinreichung kann nur vollständig mit allen notwendigen Anlagen (Auszug aus dem Arztregister und Kopie des Zulassungsbeschlusses) erfolgen.

Übersendung der Antragsunterlagen

Mit einer Anmeldung über die Bayern-ID, bzw. die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist eine elektronische Einreichung des Antrages möglich.

Kontaktdaten der Bewilligungsbehörde

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Sachgebiet K1
Prinzregentenstraße 6
97688 Bad Kissingen
Telefax: 09131 6808-7333
Telefon: 09131 6808-2933 (Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: NL-Foerderung@lgl.bayern.de

Die Erreichbarkeit der Bewilligungsbehörde durch die telefonischen Sprechzeiten und über das angegebene Funktionspostfach hat beratende Funktion und soll eine Hilfestellung zur Antragseinreichung geben. Eine abschließende rechtssichere Förderentscheidung kann erst bei Vorlage des Antragsformulars zusammen mit allen notwendigen Unterlagen erfolgen.

Hinweise zum Datenschutz

Der Bayerische Formularserver wird vom IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) des Freistaat Bayerns zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, nimmt das IT-DLZ die darin enthaltenen Daten entgegen und versendet sie an die fachlich und örtlich zuständige Behörde (z. B. Gemeinde, Landratsamt, Regierung) zur weiteren Bearbeitung.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das IT-DLZ und Ihre Rechte bei der Verarbeitung durch das IT-DLZ können Sie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des IT-DLZ entnehmen.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die fachlich und örtlich zuständige Behörde und Ihre Rechte bei der Verarbeitung können Sie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der fachlich zuständigen Behörde entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie dort bei Bedarf von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Sie können sich zur Antragstellung über die Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder über eine Authega-Registrierung anmelden. Dies hat den Vorteil, dass die Antragstellung voll elektronisch abläuft.