Fortschrittsanzeige

Erstattungsantrag ASP

Vorbeugende Maßnahme gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Erstattungsantrag mit Eigenerklärung

für die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Frischlingen (m/w), Überläufern (m/w), Keilern und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, im Jagdjahr 2022/2023 (Jagdstrecke vom 01.04.2022 bis 31.03.2023).

Anlage: Kopie der von der unteren Jagdbehörde bestätigten (Stempel und Unterschrift) Streckenliste 2022/2023
Für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung sind der Reviername und das Jagdjahr, die Anzahl und Art der erlegten Wildschweine, das Erlegungsdatum, die Bestätigung der Unteren Jagdbehörde, sowie Randbemerkungen (z.B. Fallwild) notwendig. Alle anderen Bestandteile der Streckenliste können geschwärzt werden.

Pro Tier werden € 70,00 als Aufwandsentschädigung ausbezahlt. Für Schwarzwild, welches in einem grenznahen Revier zu Thüringen, Sachsen oder der Tschechischen Republik erlegt wurde, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung von € 100,00 geleistet.

Ab 16.12.2020 gilt eine erweiterte Dokumentationspflicht. Alle in der Streckenliste aufgeführten Wildschweine müssen durch den Jagdausübungsberechtigten durch eine zusätzliche Dokumentation nachgewiesen werden.

Diese Dokumentation kann erfolgen mittels:
  • Fotografie mit Angabe des Jagdreviers oder
  • schriftliche Bestätigung der durchgeführten Trichinenuntersuchung oder
  • Abgabebestätigung an EU-zugelassenen Wildverarbeitungsbetriebe oder
  • eines - einer externen Wirtschaftsprüfung- unterliegenden Jagdbuchungs-/Dokumentationssystems für die Abgabe/-Vermarktung von Wildbret oder
  • Entsorgungsbestätigung (Tierkörperbeseitigungsanstalt).
Die jeweilige Dokumentation muss bei landkreisübergreifenden Jagdrevieren den jeweiligen Erlegeort umfassen.

Bitte schicken Sie diese Unterlagen zur erweiterten Dokumentation nicht mit dem Antrag mit, sondern behalten diese bei sich für eine evtl. Prüfung bzw. Nachforderung. Die Unterlagen müssen drei Jahre aufbewahrt werden. Auf Anforderung sind die Unterlagen dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorzulegen.

Wichtige Hinweise:
  • Für jedes Revier muss ein eigener Antrag gestellt werden.
  • Für Fallwild wird keine Aufwandsentschädigung ausbezahlt.
  • Bitte kontrollieren Sie Ihren Antrag genau auf Vollständigkeit & Richtigkeit (IBAN, Original-unterschrift, korrekte Stückzahlen etc.).
Ein Rechtsanspruch auf eine Aufwandsentschädigung besteht nicht.

Frist für die Antragstellung: 30.November 2023


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