Optionale Anmeldung
Vorbeugende Maßnahme gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest
Erstattungsantrag mit Eigenerklärung
für die Auszahlung einer
freiwilligen Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Frischlingen (m/w), Überläufern (m/w), Keilern sowie Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, im
Jagdjahr 2024/2025 (Jagdsaison vom 01.04.2024 bis 31.03.2025).
Pro Tier werden
€ 70,00 als Aufwandsentschädigung ausbezahlt. Für Schwarzwild, welches in einem grenznahen Revier zu Thüringen, Sachsen oder der Tschechischen Republik erlegt wurde, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung von
€ 100,00 geleistet.
Zudem wird in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten zu Hessen (Miltenberg, Aschaffenburg, Main-Spessart, Bad Kissingen, Würzburg) zum
Stichtag 25.07.2024 die Aufwandsentschädigung von € 70 auf € 100 Euro angehoben.
Anlage:
Kopie der von der Unteren Jagdbehörde bestätigten (Stempel und Unterschrift), komplette
Streckenliste (alle Seiten) Jagdjahr 2024/2025. Für die Auszahlung sind der
Reviername, das
Jagdjahr, die
Revierart, das
Erlegungsdatum, die
Anzahl und Art der erlegten Wildschweine, die Bestätigung der Unteren Jagdbehörde sowie Randbemerkungen (z.B.
Fallwild) notwendig. Alle anderen Bestandteile der Streckenliste können geschwärzt werden.
Seit 16.12.2020 müssen alle in der Streckenliste aufgeführten Wildschweine durch den Jagdausübungsberechtigten durch eine zusätzliche
Dokumentation* nachgewiesen werden können. Diese Nachweise müssen drei Jahre aufbewahrt werden und sind
nur auf Anforderung dem LGL vorzulegen. Die jeweilige Dokumentation muss bei landkreisübergreifenden Jagdrevieren den jeweiligen Erlege-Ort umfassen.
Wichtige Hinweise:
(Bitte lesen, da bei unvollständigen Anträgen die Bearbeitung zurückgestellt werden muss)
- Für jedes Revier muss ein eigener Antrag gestellt werden.
- Für Fallwild wird keine Aufwandsentschädigung ausbezahlt.
- Bitte kontrollieren Sie Ihren Antrag genau auf Vollständigkeit & Richtigkeit (IBAN, korrekte Stückzahlen, vollständige Streckenliste etc.).
- Jagdausübungsberechtigte Berufsjäger im öffentlichen Dienst sind nicht antragsberechtigt.
- Bitte ausschließlich den Antrag und die Streckenliste einreichen (weitere Unterlagen nur auf Verlangen).
Ein
Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung
besteht nicht.
Frist für die Antragstellung: 16.11.2025
*Diese Dokumentation kann erfolgen mittels:
- Fotografie mit Angabe des Jagdreviers oder
- schriftliche Bestätigung der durchgeführten Trichinenuntersuchung oder
- Abgabebestätigung an EU-zugelassenen Wildverarbeitungsbetriebe oder
- eines - einer externen Wirtschaftsprüfung- unterliegenden Jagdbuchungs-/Dokumentationssystems für die Abgabe/-Vermarktung von Wildbret oder
- Entsorgungsbestätigung (Tierkörperbeseitigungsanstalt).
Für die Antragstellung ist eine Registrierung/Anmeldung im Bayernportal nicht mehr zwingend erforderlich. Sie können optional den Vorgang ab sofort auch -> Ohne Anmeldung fortsetzen. Bitte klicken Sie hierfür auf den entsprechenden Button.
Für diesen Vorgang ist optional eine Anmeldung möglich.
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