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Erstattungsantrag ASP

Vorbeugende Maßnahme gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Erstattungsantrag mit Eigenerklärung

für die Auszahlung einer freiwilligen Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Frischlingen (m/w), Überläufern (m/w), Keilern sowie Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, im Jagdjahr 2023/2024 (Jagdstrecke vom 01.04.2023 bis 31.03.2024).

Pro Tier werden € 70,00 als Aufwandsentschädigung ausbezahlt. Für Schwarzwild, welches in einem grenznahen Revier zu Thüringen, Sachsen oder der Tschechischen Republik erlegt wurde, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung von € 100,00 geleistet

Anlage:
Kopie der von der Unteren Jagdbehörde bestätigten (Stempel und Unterschrift), kompletten Streckenliste (alle Seiten) Jagdjahr 2023/2024. Für die Auszahlung sind der Reviername, das Jagdjahr, die Revierart, das Erlegungsdatum, die Anzahl und Art der erlegten Wildschweine, die Bestätigung der Unteren Jagdbehörde sowie Randbemerkungen (z.B. Fallwild) notwendig. Alle anderen Bestandteile der Streckenliste können geschwärzt werden.

Seit 16.12.2020 müssen alle in der Streckenliste aufgeführten Wildschweine durch den Jagdausübungsberechtigten durch eine zusätzliche Dokumentation* nachgewiesen werden können. Diese Nachweise müssen drei Jahre aufbewahrt werden und sind nur auf Anforderung dem LGL vorzulegen. Die jeweilige Dokumentation muss bei landkreisübergreifenden Jagdrevieren den jeweiligen Erlege-Ort umfassen.

Wichtige Hinweise:

(Bitte lesen, da bei unvollständigen Anträgen die Bearbeitung zurückgestellt werden muss)
  • Für jedes Revier muss ein eigener Antrag gestellt werden.
  • Für Fallwild wird keine Aufwandsentschädigung ausbezahlt.
  • Bitte kontrollieren Sie Ihren Antrag genau auf Vollständigkeit & Richtigkeit (IBAN, korrekte Stückzahlen, vollständige Streckenliste etc.).
  • Jagdausübungsberechtigte Berufsjäger im öffentlichen Dienst sind nicht antragsberechtigt.
  • Bitte ausschließlich den Antrag und die Streckenliste einreichen (weitere Unterlagen nur auf Verlangen).

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung besteht nicht.

Frist für die Antragstellung: 30.11.2024


*Diese Dokumentation kann erfolgen mittels:
  • Fotografie mit Angabe des Jagdreviers oder
  • schriftliche Bestätigung der durchgeführten Trichinenuntersuchung oder
  • Abgabebestätigung an EU-zugelassenen Wildverarbeitungsbetriebe oder
  • eines - einer externen Wirtschaftsprüfung- unterliegenden Jagdbuchungs-/Dokumentationssystems für die Abgabe/-Vermarktung von Wildbret oder
  • Entsorgungsbestätigung (Tierkörperbeseitigungsanstalt).


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Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen.

Nach dem Einreichen können Sie den fertig ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen abspeichern.

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Sie haben folgende Möglichkeit:
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