Fortschrittsanzeige

Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses nach § 108 StrlSchV

Erfassung der Daten eines bedeutsamen Vorkommnisses nach § 108 StrlSchV und Mitteillung der Folgen und Maßnahmen.

Ihre Anzeige wird nach dem Beenden des Vorgangs automatisch online an die in Bayern zuständige Behörde versendet.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail, in der auch die zuständige Behörde für die Bearbeitung der Anzeige benannt ist.

Nachdem Sie die Anzeige eingereicht haben, können Sie – vor dem Beenden des Vorgangs – eine Kopie der Anzeige als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen ausdrucken oder herunterladen. Die Kopie der Meldung kann aus datenschutzrechtlichen Gründen kein Bestandteil der E-Mail sein, die Ihnen als Eingangsbestätigung zugeleitet wird.

Für die Meldung sind in der Regel folgende Unterlagen im Verlauf des Formulars notwendig:

  • Informationen zur betroffenen Einrichtung (Typ, Hersteller u.ä.)
  • Informationen zum Ereignis
  • Informationen zu Folgen und eingeleiteten Maßnahmen
  • Informationen zu betroffenen Personen und der radiologischen Spezifikation

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Klicken Sie dann auf Starten.