Allgemeine Hinweise zum Online-Wohngeldantrag
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für einkommensschwache Haushalte, um sie bei den Wohnkosten zu entlasten. Die Höhe des Wohngelds hängt ab von
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Einkommens der Haushaltsmitglieder und
- der Höhe der Wohnkosten.
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag und zwar in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingeht.
Wohngeldbehörde ist die kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis, in dem der Wohnraum liegt, für den Sie Wohngeld beantragen. Diese steht Ihnen auch gerne bei Fragen zu Ihrem Wohngeldantrag zur Verfügung.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutzten Wohnraum.
Online-Antrag auf Mietzuschuss
Hier können Sie online einen Antrag auf Mietzuschuss stellen. Ein hier übersandter Online-Antrag ist wirksam gestellt und muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.
Zur Nutzung dieses Services benötigen Sie ein digitales Bürgerkonto im BayernPortal (
BayernID).
Antrag auf Lastenzuschuss
Wenn Sie Eigentümer von Wohnraum sind und Lastenzuschuss beantragen wollen, können Sie wie bisher den Antrag auf dem Bildschirm ausfüllen. Drucken Sie den ausgefüllten Antrag dann aus, unterschreiben diesen und senden ihn per Post an die Wohngeldbehörde.
Den "Wohngeld - Antrag auf Lastenzuschuss" finden Sie hier:
Antrag auf Lastenzuschuss.pdf Nachweise
Ihre Angaben sind mit entsprechenden Unterlagen (auf Verlangen) zu belegen. Sie können den jeweiligen Nachweis
- bei der entsprechenden Frage hochladen oder
- am Ende des Online-Antrags hochladen.
Bitte beachten Sie:
Es sind nur Dateien mit den Endungen ".pdf", ".jpg", ".jpeg" und ".png" erlaubt. Die Nachweise müssen so eingescannt/ abfotografiert werden, dass sie gut lesbar sind. Der Datenumfang ist insgesamt auf 58 MB begrenzt. Weitere Nachweise können Sie ggf. über das sichere Kontaktformular der Wohngeldbehörde unter Angabe der Antragsnummer zusenden. Wenn Sie als Nachweis Kontoauszüge vorlegen, dürfen Sie Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe - schwärzen, wenn es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten (Artikel 9 Absatz 1 Datenschutz- Grundverordnung) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, ferner genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Was passiert nach Absenden des Antrags?
Wenn Sie den Antrag abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Angaben als pdf-Dokument für Ihre Unterlagen in Ihrem Postfach des BayernPortals. Auf dem pdf-Dokument finden Sie auch die Antragsnummer.
Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel mehrere Wochen. Wenn die Wohngeldbehörde weitere Fragen hat, meldet sie sich bei Ihnen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie unter:
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohngeld/