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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften

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Hinweise zum Antrag

Um ein nachhaltiges und hohes IT-Sicherheitsniveau in der gesamten bayerischen Verwaltung zu erreichen, fördert der Freistaat Bayern im Rahmen der Initiative Cybersicherheit nach Maßgabe der Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen") und im Rahmen der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften.

Das ISMS soll dazu beitragen, eine Schutzstrategie zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit und der Integrität von IT-Systemen und Daten umzusetzen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach Maßgabe der Förderrichtlinie erhalten die Kommunen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 60.000 Euro.

Zuwendungsvoraussetzung

Bedingung für die Gewährung einer Zuwendung ist die vollständige Implementierung eines ISMS, das den Zielsetzungen des IT-Planungsrates entspricht oder die Umsetzung einer Vor- oder Zwischenstufe eines solchen ISMS, die mit einem Testat oder Zertifikat nachgewiesen ist. Die Erst-Zertifizierung des Managementsystems zur Informationssicherheit oder der Umsetzung einer Vor- oder Zwischenstufe eines solchen ISMS oder die abschließende Prüfung der vollständigen Implementierung durch einen zugelassenen Auditor ist damit Voraussetzung für eine Förderung.

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