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Kulturfonds Bayern Bereich Kunst

Der Freistaat Bayern betreibt eine Projekt- und Investitionsförderung im Kunstbereich. Im Bereich Kunst sollen kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher und nichtkommerzieller Träger gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, grundsätzlich ausgeschlossen sind Vorhaben in München und Nürnberg.

Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind (VV Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO). Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Ein Vorhaben gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag von vorneherein ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer eindeutigen aufschiebenden oder auflösenden Bedingung für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.

Ein Vorhaben beginnt mit der ersten vorhabenbezogenen Verpflichtung der Antragstellerin oder des Antragstellers gegenüber einem Dritten.

Dies bedeutet, dass bereits
  • der Abschluss von Arbeitsverträgen mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, die ausschließlich für das zu fördernde Vorhaben eingestellt werden,
  • die verbindliche Verpflichtung von Künstlern, Handwerkern o.ä.
  • die verbindliche Buchung von Räumlichkeiten oder Flügen für dieses Vorhaben,
  • Materialbestellungen für das durchzuführende Vorhaben
eine spätere Förderung des Vorhabens unmöglich machen würden.

Förderunschädlich ist dagegen, wenn vor der Bewilligung des Zuschusses oder der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn abgeschlossene Verträge oder Bestellungen
  • ein eindeutiges und ohne finanziellen Nachteile eingeräumtes Rücktrittsrecht für den Fall vorsehen, dass die Förderung in der beantragten Höhe nicht gewährt wird oder
  • unter einer eindeutigen aufschiebenden oder auflösenden Bedingung abgeschlossen werden, sofern die beantragte Förderung nicht oder nicht in entsprechender Höhe bewilligt wird.

Reine Planungsarbeiten (bei Baumaßnahmen bis Leistungsphase 7) sowie reine Vorarbeiten, die vollständig auch unabhängig von dem zu fördernden Vorhaben durchgeführt und finanziert werden können, stellen dagegen keinen Verstoß gegen den vorzeitigen Vorhabenbeginn dar.

Voraussetzung für eine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn durch die Regierung:
Beantragung und Begründung des vorzeitigen Vorhabenbeginns bei Antragstellung (wird im digitalen Portal abgefragt; auch eine spätere Beantragung ist während des laufenden Förderverfahrens möglich) unter Einreichung vollständiger Antragsunterlagen. Die Zustimmung wird Ihnen - sofern die Antragsunterlagen vollständig vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind - von der Regierung nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen schriftlich übermittelt; Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Förderantrags einige Zeit in Anspruch nehmen kann und folglich der Antrag frühzeitig bei der Regierung gestellt werden muss.
Sollten Sie die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn im Antragsverfahren nicht beantragt haben, müssen Sie bis zum tatsächlichen Beginn des Vorhabens den Erlass des Zuwendungsbescheides der zuständigen Regierung abwarten.

Folgende Unterlagen und Informationen sind für die Antragstellung erforderlich:

Weitere Informationen zum zeitlichen Ablauf des Förderverfahrens finden Sie auf der Website des Kulturfonds:
https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html

Nachfolgend finden Sie Finanzierungs- und Ausgabenpläne zum Download:

Projekt:
Finanzierungsplan:
https://www.stmwk.bayern.de/download/22292_Muster-f%C3%BCr-einen-Finanzierungsplan-bei-Projekten.xlsx
Ausgabenplan:
https://www.stmwk.bayern.de/download/22293_Muster-f%C3%BCr-einen-Kostenplan-bei-Projekten.xlsx

Beschaffung:
Finanzierungsplan:
https://www.stmwk.bayern.de/download/22289_Muster-f%C3%BCr-einen-Finanzierungsplan-bei-Beschaffungsma%C3%9Fnahmen.xlsx
Ausgabenplan:
https://www.stmwk.bayern.de/download/22290_Muster-f%C3%BCr-einen-Kostenplan-bei-Beschaffungsma%C3%9Fnahmen.xlsx

Investition:
Finanzierungsplan:
https://www.stmwk.bayern.de/download/22291_Muster-f%C3%BCr-einen-Finanzierungsplan-bei-Investitionen.xlsx
Ausgabenplan:
https://www.stmwk.bayern.de/download/22295_Muster-f%C3%BCr-einen-Kostenplan-bei-Investitionen.xlsx

Hinweis:
Mit der Einreichung dieses Förderantrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Finanz- und Bewilligungsbehörde von der Verpflichtung zur Wahrnehmung des Steuergeheimnisses gegenüber Bewilligungs- und Strafverfolgungsbehörden befreit werden, soweit die Daten zu verifizieren/kontrollieren sind, die für die dortigen Verfahren im Zusammenhang mit der beantragten Förderung von Bedeutung sind oder waren und der Weitergabe von Daten durch die Bewilligungsstelle an die Finanzbehörden zugestimmt wird, soweit diese Daten für die Besteuerung relevant sind (§ 93 AO).

Um den Antrag später fortzusetzen, denken Sie bitte daran den Antrag über das Feld "Unterbrechen" abzuspeichern, damit die eingegebenen Daten erhalten bleiben.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.