Ein zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). In bestimmten Regionen und unter bestimmten Voraussetzungen können im Rahmen der GRW einzelbetriebliche Investitionen in Wirtschaftsgüter des materiellen und immateriellen Anlagevermögens gewerblicher Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt werden. Leitgedanke der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale von strukturschwachen Regionen und deren Fähigkeiten zur Bewältigung von Transformationsprozessen zu stärken und auf diesem Wege zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im Bundesgebiet beizutragen.
Der
Förderhöchstsatz bemisst sich anhand der Gebietskategorie (sog. Fördergebiet) und der Einstufung des Unternehmens als kleines, mittleres oder großes Unternehmen. Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Fördergebiet ist der Investitionsort (nicht der Sitz des Unternehmens).
Im C-Fördergebiet beträgt der Fördersatz maximal 45% für kleine Unternehmen, maximal 35% für mittlere Unternehmen und maximal 25% für große Unternehmen. Für große Unternehmen gelten spezielle Fördervoraussetzungen.
Im D-Fördergebiet beträgt der Fördersatz maximal 20% für kleine Unternehmen und maximal 10% für mittlere Unternehmen.
Bei Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedafs aus erneuerbaren Quellen sind im Einzelfall höhere Fördersätze möglich.
Die Abgrenzung zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen orientiert sich an Mitarbeiter-, Umsatz- und Bilanzzahlen des Unternehmens bzw. Unternehmensverbundes (kleines Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme, mittleres Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme).
Die
Mindestinvestitionsgrenze liegt für die gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen) in den GRW-Fördergebieten bei 200.000 Euro bzw. in der gewerblichen Tourismusförderung bei 50.000 Euro.
Die gewerbliche Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist an die Bezirksregierungen delegiert. Die zuständigen
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen für Auskunft und Beratung gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Investitionsort des Vorhabens maßgeblich für die Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierung ist. Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Regierung dringend empfohlen.
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei den Bezirksregierungen:
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 20
Tel.: 0871 808-1301 // Fax: 0871 808-1370
regionalfoerderung@reg-nb.bayern.de
Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet 20
Tel.: 0941 5680-1307 // Fax: 0941 5680-91307
monika.grabinger@reg-opf.bayern.de
Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 20
Tel.: 0921 604-1315 // Fax: 0921 604-41258
jakob.daubner@reg-ofr.bayern.de
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag im Rahmen der GRW nur gestellt werden kann, wenn für Ihr Unternehmen und das geplante Vorhaben insbesondere folgende
Fördervoraussetzungen bejaht werden können:
- Die zu fördernde Betriebsstätte (Investitionsort) liegt im C- oder D-Fördergebiet der GRW.
- Das Unternehmen ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz und übt auch keinen freien Beruf in gewerblicher Form aus.
- Bei dem Unternehmen handelt es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014.
- Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß Definition der EU-Kommission, Amtsblatt der EU L124/36 vom 20.05.2003
- Bei dem Unternehmen liegt keine Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt vor, welcher es noch nicht nachgekommen ist.
- Das beantragte Vorhaben wurde noch nicht begonnen und es wurden noch keine verbindlichen Willenserklärungen zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages abgegeben.
- Das Investitionsvorhaben lässt, ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erwarten.
In vielen Fällen sind Nutzer und Investor einer Maßnahme identisch. Sofern diese jedoch auseinanderfallen, ist zwischen zwei Fall-Konstellationen zu unterscheiden.
1. Bei Vorliegen einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 EStG oder Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG sind beide Unternehmen (Nutzer und Investor) gemeinsam Antragsteller und haften als Gesamtschuldner.
Dies bedeutet, dass der Nutzer als erstes diesen Onlineantrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW-Förderung) stellt und hierbei auch Angaben für den Investor und das Vorhaben tätigt, die er zuvor vom Investor erhalten hat. Nach Absenden dieses Onlineantrags leitet der Nutzer die am Ende des Onlineantrags generierte PDF zusammen mit der generierten Vorgangsnummer per E-Mail an den Investor weiter. Anschließend stellt der Investor online den GRW-Ergänzungsantrag für das weitere Unternehmen.
Wichtig: Die vollständige Antragstellung besteht aus diesem Onlineantrag und einem GRW-Ergänzungsantrag für das weitere Unternehmen.
2. Nutzer und Investor können aber auch aus anderen Gründen auseinanderfallen, insbesondere bei Leasing-, Miet- bzw. Pachtverhältnissen. In diesen Fällen ist Antragsteller und Zuwendungsempfänger nur der Nutzer. Der Investor stellt lediglich einen GRW-Ergänzungsantrag für das weitere Unternehmen, d. h. er zeichnet den Antrag des Nutzers mit und übernimmt die gesamtschuldnerische Haftung.
Auch hier muss der Nutzer nach Absenden dieses Onlinentrags die am Ende des Onlineantrags generierte PDF zusammen mit der generierten Vorgangsnummer per E-Mail an den Investor weiterleiten, der dann den GRW-Ergänzungsantrag für das weitere Unternehmen online stellt.
Wichtig: Die vollständige Antragstellung besteht aus diesem Onlineantrag und einem GRW-Ergänzungsantrag für das weitere Unternehmen.
Die beiden Fallgruppen werden in den Online-Formularen entsprechend bereitgestellt.
Sofern
mehr als ein Unternehmen als Nutzer an der Antragstellung beteiligt ist, sind die Angaben des weiteren Unternehmens mittels PDF Formular anzugeben und am Ende dieses Onlineantrags unter: sonstige Dokumente und Erklärungen hochzuladen. Das Formular hierzu finden Sie
hier.
Im Fall eines
weiteren Investors ist lediglich der GRW-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens durch den weiteren Investor zu stellen. Zusätzliche Angaben mittels PDF Formular sind hier nicht erforderlich.
Im Falle einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 EStG oder Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG müssen bei beiden Unternehmen (Nutzer und Investor) als gemeinsame Antragsteller und Zuwendungsempfänger sowie für das geplante Vorhaben insbesondere die oben genannten Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Im Falle eines Leasing-, Miet- bzw. Pachtverhältnisses müssen insbesondere die oben genannten Fördervoraussetzungen nur vom Nutzer als Zuwendungsempfänger sowie auch für das geplante Vorhaben erfüllt sein. Zudem muss es sich bei den Miet- und Pachtverhältnissen um gewerbliche Vermietung bzw. Verpachtung handeln.
Die Förderkonditionen sind im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" geregelt.
Ergänzende Hinweise zu Antragstellung und Anlagen
Für die Antragsprüfung und Förderentscheidung sind die nachfolgend aufgeführten Anlagen erforderlich. Diese sind möglichst bereits im Rahmen des Onlineantrages hochzuladen (Formate: jpg, png, pdf, xls). Im Einzelfall können Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Postweg/elektronisch nachgereicht werden.
- Finanzierungsbestätigung der Hausbank*
- Vollständige Jahresabschlussberichte (Bilanz, GuV, Anhang, evtl. Lagebericht) der letzten drei Geschäftsjahre bzw. Einnahmen-/Überschussrechnungen
- Detaillierte Kostenzusammenstellung (netto)
- Unterlagen über die Rechtsverhältnisse und Weiteres zur Unternehmensstruktur (z. B. Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug)
- KMU-Erklärung* und – bei komplexen Unternehmensverbünden sowie bei Konzernen und verbundenen Unternehmen – Darstellung der Beteiligungsverhältnisse des antragstellenden Unternehmens, seiner Partner- und verbundenen Unternehmen bspw. anhand eines Schaubildes/Organigramms
- Bei Unternehmensübernahme: Entwurf notarieller Kaufvertrag, Übernahmevertrag etc.
- Haus-/Unternehmensprospekt, Ortsprospekt (soweit vorhanden)
- Bei baulichen Vorhaben: Planunterlagen (einschl. Lageplan) bzw. Baugenehmigung
- Bei Pachtbetrieben: (Entwurf des) Pachtvertrag(s) und – sofern erforderlich – die Zustimmung des Verpächters bzw. sonstige privatrechtliche Berechtigung zur Durchführung des Vorhabens
- Bei weiteren öffentlichen Finanzierungshilfen: Darlehens- bzw. Bürgschaftsofferten
- Bei Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Transformation@Bayern“: Bestätigung: Erfüllte Transformations- und Digitalisierungs-Kriterien durch das geplante Vorhaben*
Gegebenenfalls kann die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich sein. Die zuständige Bezirksregierung behält sich deshalb die Anforderung weiterer Unterlagen vor.
Im begründeten Einzelfall kann zur Verfahrensbeschleunigung eine Erklärung vorgelegt werden, dass Ihr Steuerberater bzw. Ihre Hausbank etc. befugt sind, uns Ihre Daten direkt zu übermitteln bzw. direkt mit uns über etwaige offene Fragen zu kommunizieren, soweit dies für das Antragsverfahren erforderlich ist. Eine solche Erklärung sollten Sie parallel Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Hausbank etc. zukommen lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.
*Entsprechende Formulare finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter
www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/.
Herzlich Willkommen zum Antragsassistenten für die Beantragung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".
Bitte beachten Sie, dass zur
Antragstellung ein Elster-Unternehmenskonto benötigt wird. Sollten Sie noch kein Unternehmenskonto angelegt haben, können Sie unter:
https://mein-unternehmenskonto.de/public/#Startseite Ihr Unternehmenskonto erstellen. Weitere Informationen und Antworten auf Fragen zum Unternehmenskonto finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage.
Klicken Sie auf
Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen. Ihnen wird nach Absenden des Formulars ein fertig ausgefülltes Dokument im PDF-Format zum Download angeboten. Dieses können Sie zu Ihren Unterlagen nehmen.
Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf
Datei zum Hochladen auswählen ... und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer. Bitte beachten Sie, dass nach Absenden des Antrags Änderungen im Formular nicht mehr möglich sind. Änderungen und Ergänzungen (ggf. unter Verwendung von Formularen) reichen Sie bitte nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Regierung ein.
Bitte beachten Sie,
dass sobald mehr als ein Unternehmen an der Antragstellung beteiligt ist, der Antrag erst als eingegangen gilt wenn alle Onlineanträge, also sowohl der Onlineantrag: Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW-Förderung) als auch der GRW-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens über die jeweiligen Elster-Unternehmenskonten online
eingereicht wurden. Für eine wirksame Antragstellung sind vollständig ausgefüllte Antragsformulare grundsätzlich ausreichend.
Erst wenn alle Onlineanträge bei der zuständigen Bezirksregierung eingegangen sind, kann förderunschädlich mit dem Vorhaben begonnen werden. Wird dieses Vorgehen nicht eingehalten, ist eine Förderung nicht möglich.
Maßgeblich für die Zuordnung Ihres Antrags ist der Regierungsbezirk, in dem das geplante Vorhaben umgesetzt werden soll (Investitionsort).
Bevor Sie mit der Antragstellung starten, stellen Sie sicher, dass für die Ortsauswahl im BayernPortal der Investitionsort angegeben wurde, nur so kann Ihr Antrag der zuständigen Bezirksregierung zugeleitet werden. Andernfalls beenden Sie diese Startseite und beginnen mit der entsprechend geänderten Ortsauswahl im BayernPortal erneut.
Bitte authentifizieren Sie sich mit Ihrem
Elster-Unternehmenskonto.
Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.
Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.