In Bayern werden mit Mitteln aus dem Bayerischen Regionalen Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) unter bestimmten Voraussetzungen einzelbetriebliche Investitionen in Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt mit der Zielsetzung, die Leistungs-, Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft zu festigen und zu stärken sowie Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern.
Der
Fördersatz beträgt maximal 20% für kleine Unternehmen und maximal 10% für mittlere Unternehmen. Die Abgrenzung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen orientiert sich an Mitarbeiter-, Umsatz- und Bilanzzahlen im Unternehmen oder in einem Unternehmensverbund (kleines Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme, mittleres Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme).
Bei Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen sind höhere Fördersätze möglich.
In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Großunternehmen in eingeschränkten Umfang gefördert werden. Dabei sind die Vorgaben des EFRE-Energieeffizienz-Programms für KMU vollumfänglich zu erfüllen. Förderfähig sind im Rahmen des Sonderprogramms „Energieeffizienz in Unternehmen“ nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen, die mit einer signifikanten Reduzierung des Energiebedarfs verbunden sind. Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung bezüglich eines Beratungsgesprächs an die zuständige Bezirksregierung.
Die
Mindestinvestitionsgrenze liegt für die gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen) in den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH) bei 200.000 Euro (bzw. in der gewerblichen Tourismusförderung bei 50.000 Euro) und in den sonstigen Fördergebieten bei 500.000 Euro (bzw. in der gewerblichen Tourismusförderung regelmäßig bei 100.000 Euro).
Die bayerische Regionalförderung ist auf die Bezirksregierungen delegiert. Die zuständigen
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen für Auskunft und Beratung gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Investitionsort des Vorhabens maßgeblich für die Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierung ist.
Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Regierung dringend empfohlen.
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei den Bezirksregierungen:
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 20
Tel. 089 2176-2782 // Fax 089 2176-402782
wirtschaftsfoerderung@reg-ob.bayern.de
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 20
Tel. 0871 808-1301 // Fax 0871 808-1370
regionalfoerderung@reg-nb.bayern.de
Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet 20
Tel. 0941 5680-1307 // Fax 0941 5680-91307
monika.grabinger@reg-opf.bayern.de
Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 20
Tel. 0921 604-1315 // Fax 0921 604-41258
jakob.daubner@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 20
Tel. 0981 53-1396 // Fax 0981 53-1345
poststelle@reg-mfr.bayern.de
Regierung von Unterfranken
Sachgebiet 20
Tel. 0931 380-1732, Fax 0931 380-2732
wirtschaft.landesentwicklung.verkehr@reg-ufr.bayern.de
Regierung von Schwaben
Sachgebiet 20
Tel. 0821 327-2243 // Fax 0821 327-2660
poststelle@reg-schw.bayern.de
In vielen Fällen sind Nutzer und Investor einer Maßnahme identisch. Sofern diese jedoch auseinanderfallen, ist zwischen zwei Fall-Konstellationen zu unterscheiden.
- Bei Vorliegen einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 EStG oder Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG sind beide Unternehmen (Nutzer und Investor) gemeinsam Antragsteller und haften als Gesamtschuldner.
Dies bedeutet, dass der Nutzer als erstes diesen Onlineantrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus (BRF-Förderung) stellt und hierbei auch Angaben für den Investor und das Vorhaben tätigt, die er zuvor vom Investor erhalten hat. Nach Absenden dieses Onlineantrags leitet der Nutzer die am Ende des Onlineantrags generierte PDF zusammen mit der generierten Vorgangsnummer per E-Mail an den Investor weiter. Anschließend stellt der Investor online den BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens. Wichtig: Die vollständige Antragstellung besteht aus diesem Onlineantrag und einem BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens.
- Nutzer und Investor können aber auch aus anderen Gründen auseinanderfallen, insbesondere bei Leasing-, Miet- bzw. Pachtverhältnissen. In diesen Fällen ist Antragsteller und Zuwendungsempfänger nur der Nutzer. Der Investor stellt lediglich einen BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens, d. h. er zeichnet den Antrag des Nutzers mit und übernimmt die gesamtschuldnerische Haftung.
Auch hier muss der Nutzer nach absenden dieses Onlineantrags die am Ende des Onlineantrags generierte PDF zusammen mit der generierten Vorgangsnummer per E-Mail an den Investor weiterleiten, der dann den BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens online stellt. Wichtig: Die vollständige Antragstellung besteht aus diesem Onlineantrag und dem BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens.
Alle Fallgruppen werden in den Online-Formularen entsprechend bereitgestellt.
Sofern
mehr als ein Unternehmen als Nutzer an der Antragstellung beteiligt ist, sind die Angaben des weiteren Unternehmens mittels PDF Formular anzugeben und am Ende dieses Onlineantrags unter: sonstige Dokumente und Erklärungen hochzuladen. Das Formular hierzu finden Sie
hier.
Im Fall eines
weiteren Investors beim Vorliegen einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 EStG oder Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG sind die Angaben des weiteren Investors mittels PDF Formular anzugeben und am Ende dieses Onlineantrags unter: sonstige Dokumente und Erklärungen hochzuladen. Das Formular hierzu finden Sie
hier. Zudem ist der BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens durch den weiteren Investor zu stellen.
Bei Vorliegen anderer Gründe des Auseinanderfallens, insbesondere bei Leasing-, Miet- bzw. Pachtverhältnissen ist nur der BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens durch den weiteren Investor zu stellen. Zusätzliche Angaben mittels PDF Formular sind hier nicht erforderlich.
Im Falle einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 EStG oder Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG müssen bei beiden Unternehmen (Nutzer und Investor) als gemeinsame Antragsteller und Zuwendungsempfänger sowie für das geplante Vorhaben insbesondere nachfolgende Fördervoraussetzungen erfüllt sein.
Im Falle eines Leasing-, Miet- bzw. Pachtverhältnisses im Sinne von Nr. 9.2 Satz 4 der BRF-Richtlinie müssen die nachfolgenden Fördervoraussetzungen nur vom Nutzer als Zuwendungsempfänger sowie auch für das geplante Vorhaben erfüllt sein.
- Die antragstellenden Unternehmen sind gewerbliche Unternehmen/das antragstellende Unternehmen ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz und üben/übt auch keinen freien Beruf in gewerblicher Form aus.
- Bei den/dem antragstellenden Unternehmen handelt es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014.
- Bei den/dem antragstellenden Unternehmen handelt es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß Definition der EU-Kommission, Amtsblatt der EU L124/36 vom 20.05.2003.
- Bei den/dem antragstellenden Unternehmen liegt keine Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt vor, welcher sie/es noch nicht nachgekommen sind/ist.
- Das beantragte Vorhaben wurde noch nicht begonnen. Unter dem Beginn des Vorhabens ist grundsätzlich die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
- An der Durchführung des Vorhaben muss ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches, bei touristischen Vorhaben auch ein tourismuspolitisches Interesse bestehen. Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zur Zielsetzung der Richtlinie leisten und mit denen mindestens eines der nachfolgenden Ziele erreicht wird:
a) Investitionsvorhaben, die Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen.
b) Investitionsvorhaben, die Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
c) Investitionsvorhaben, die in begründeten Einzelfällen geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt).
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des
Bayerischen Regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) geregelt.
Ergänzende Hinweise zu Antragstellung und Anlagen:
Für die Antragsprüfung und Förderentscheidung sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen erforderlich. Diese sind möglichst bereits im Rahmen des Onlineantrags hochzuladen (Formate: jpg, png, pdf, xls). Im Einzelfall können Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Postweg/elektronisch nachgereicht werden.
- Finanzierungsbestätigung der Hausbank*
- Vollständige steuerliche Jahresabschlussberichte (Bilanz, GuV, Anhang, evtl. Lagebericht) bzw. Einnahmen-/Überschussrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre für die/das antragstellende(n) Unternehmen.
- Detaillierte Kostenzusammenstellung (netto)
- Unterlagen über die Rechtsverhältnisse und Weiteres zur Unternehmensstruktur (z. B. Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) für die/das antragstellende(n) Unternehmen
- KMU-Erklärung* und – bei komplexen Unternehmensverbünden sowie bei Konzernen und verbundenen Unternehmen – gesonderte Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der/des antragstellenden Unternehmen(s), seiner Partner- und verbundenen Unternehmen bspw. anhand eines Schaubildes
- Bei Unternehmensübernahme: Entwurf notarieller Kaufvertrag, Übernahmevertrag etc.
- Haus-/Unternehmensprospekt, Ortsprospekt (soweit vorhanden)
- Bei baulichen Vorhaben: Planunterlagen (einschl. Lageplan) bzw. Baugenehmigung
- Bei Pachtbetrieben: (Entwurf des) Pachtvertrag(s) und – sofern erforderlich – die Zustimmung des Verpächters bzw. sonstige privatrechtliche Berechtigung zur Durchführung des Vorhabens
- Bei weiteren öffentlichen Finanzierungshilfen: Darlehens- bzw. Bürgschaftsofferten
- Bei Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Energieeffizienz in Unternehmen“: Energieeffizienzbestätigung*
- Bei Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Transformation@Bayern“: Bestätigung: Erfüllte Transformations- und Digitalisierungs-Kriterien durch das geplante Vorhaben*
Im begründeten Einzelfall kann zur Verfahrensbeschleunigung eine Erklärung vorgelegt werden, dass Ihr Steuerberater bzw. Ihre Hausbank etc. befugt sind, uns Ihre Daten direkt zu übermitteln bzw. direkt mit uns über etwaige offene Fragen zu kommunizieren, soweit dies für das Antragsverfahren erforderlich ist. Eine solche Erklärung sollten Sie parallel Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Hausbank etc. zukommen lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.
*Entsprechende Formulare finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter
www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/
Herzlich Willkommen beim Antragsassistenten für die Beantragung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der "Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft".
Bitte beachten Sie, dass zur schriftformersetzenden Authentifizierung im Rahmen der
Antragstellung ein Elster-Unternehmenskonto erforderlich ist. Sollten Sie noch kein Unternehmenskonto angelegt haben, können Sie unter:
https://mein-unternehmenskonto.de/public/#Startseite Ihr Unternehmenskonto erstellen. Weitere Informationen und Antworten auf Fragen zum Unternehmenskonto finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage.
Klicken Sie auf
Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen. Ihnen wird nach Absenden des Formulars ein fertig ausgefülltes Dokument im PDF-Format zum Download angeboten. Es wird dringend empfohlen dieses zu Ihren Unterlagen zu nehmen.
Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf
Datei zum Hochladen auswählen ... und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer. Bitte beachten Sie, dass nach Absenden des Antrags Änderungen im Formular nicht mehr möglich sind. Änderungen und Ergänzungen (ggf. unter Verwendung von Formularen) reichen Sie bitte nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Regierung ein.
Bitte beachten Sie,
dass sobald mehr als ein Unternehmen an der Antragstellung beteiligt ist, der Antrag erst als eingegangen gilt wenn beide Onlineanträge also sowohl der Onlineantrag: Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus (BRF-Förderung) als auch der BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens über die jeweiligen Elster-Unternehmenskonten online
eingereicht wurden. Für eine wirksame Antragstellung sind vollständig ausgefüllte Antragsformulare grundsätzlich ausreichend.
Erst wenn beide Onlineanträge bei der zuständigen Bezirksregierung eingegangen sind, kann förderunschädlich mit dem Vorhaben begonnen werden. Wird dieses Vorgehen nicht eingehalten, ist eine Förderung nicht möglich.
Maßgeblich für die Zuordnung Ihres Antrags ist der Regierungsbezirk, in dem das geplante Vorhaben umgesetzt werden soll (Investitionsort).
Bevor Sie mit der Antragstellung starten, stellen Sie sicher, dass für die Ortsauswahl im BayernPortal der Investitionsort angegeben wurde, nur so kann Ihr Antrag der zuständigen Bezirksregierung zugeleitet werden. Andernfalls beenden Sie diese Startseite und beginnen mit der entsprechend geänderten Ortsauswahl im BayernPortal erneut.
Bitte authentifizieren Sie sich mit Ihrem
Elster-Unternehmenskonto.
Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.
Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.
Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.
Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.
Klicken Sie dann auf Starten.