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Onlineantrag: Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus - BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens

In Bayern werden mit Mitteln aus dem Bayerischen Regionalen Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) unter bestimmten Voraussetzungen einzelbetriebliche Investitionen in Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt mit der Zielsetzung, die Leistungs-, Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft zu festigen und zu stärken sowie Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern.

Der Fördersatz beträgt maximal 20 % für kleine Unternehmen und maximal 10 % für mittlere Unternehmen. Die Abgrenzung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen orientiert sich an Mitarbeiter-, Umsatz- und Bilanzzahlen im Unternehmen oder in einem Unternehmensverbund (kleines Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme, mittleres Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme).
Bei Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen sind höhere Fördersätze möglich.

In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Großunternehmen in eingeschränkten Umfang gefördert werden. Dabei sind die Vorgaben des EFRE-Energieeffizienz-Programms für KMU vollumfänglich zu erfüllen. Förderfähig sind im Rahmen des Sonderprogramms „Energieeffizienz in Unternehmen“ nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen, die mit einer signifikanten Reduzierung des Energiebedarfs verbunden sind. Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung bezüglich eines Beratungsgesprächs an die zuständige Bezirksregierung.

Die Mindestinvestitionsgrenze liegt für die gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen) in den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH) bei 200.000 Euro (bzw. in der gewerblichen Tourismusförderung bei 50.000 Euro) und in den sonstigen Fördergebieten bei 500.000 Euro (bzw. in der gewerblichen Tourismusförderung regelmäßig bei 100.000 Euro).

Die bayerische Regionalförderung ist auf die Bezirksregierungen delegiert. Die zuständigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen für Auskunft und Beratung gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Investitionsort des Vorhabens maßgeblich für die Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierung ist.

Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei den Bezirksregierungen:

Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 20

Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 20

Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet 20

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 20

Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 20

Regierung von Unterfranken
Sachgebiet 20

Regierung von Schwaben
Sachgebiet 20

Fördervoraussetzungen:

Für das geplante Investitionsvorhaben müssen insbesondere folgende Fördervoraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die antragstellenden Unternehmen sind gewerbliche Unternehmen/das antragstellende Unternehmen ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz und üben/übt auch keinen freien Beruf in gewerblicher Form aus.
  2. Bei den/dem antragstellenden Unternehmen handelt es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014.
  3. Bei den/dem antragstellenden Unternehmen handelt es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß Definition der EU-Kommission, Amtsblatt der EU L124/36 vom 20.05.2003.
  4. Bei den/dem antragstellenden Unternehmen liegt keine Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt vor, welcher sie/es noch nicht nachgekommen sind/ist.
  5. Das beantragte Vorhaben wurde noch nicht begonnen. Unter dem Beginn des Vorhabens ist grundsätzlich die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
  6. An der Durchführung des Vorhaben muss ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches, bei touristischen Vorhaben auch ein tourismuspolitisches Interesse bestehen. Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zur Zielsetzung der Richtlinie leisten und mit denen mindestens eines der nachfolgenden Ziele erreicht wird:
    a) Investitionsvorhaben, die Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen.
    b) Investitionsvorhaben, die Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
    c) Investitionsvorhaben, die in begründeten Einzelfällen geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt).

Im Falle einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 EStG oder Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG müssen bei beiden Unternehmen (Nutzer und Investor) als gemeinsame Antragsteller und Zuwendungsempfänger sowie für das geplante Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt sein.
Im Falle eines Leasing-, Miet- bzw. Pachtverhältnisses im Sinne von Nr. 9.2 Satz 4 der BRF Richtlinie müssen die Fördervoraussetzungen nur vom Nutzer als Zuwendungsempfänger sowie für das geplante Vorhaben erfüllt sein.

Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) geregelt.

Hinweise zur Antragstellung:

Beim auseinanderfallen von Nutzer und Investor, besteht eine vollständige Antragstellung aus dem Onlineantrag: Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus (BRF-Förderung) und diesem BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens.
Hierbei ist zwischen zwei Fall-Konstellationen zu unterscheiden:

  1. Bei Vorliegen einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 EStG oder Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG sind beide Unternehmen (Nutzer und Investor) gemeinsam Antragsteller und haften als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass der Nutzer als erstes den Onlineantrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus (BRF-Förderung) stellt und hierbei auch Angaben für den Investor und das Vorhaben tätigt, die er zuvor vom Investor erhalten hat. Nach Absenden des Onlineantrags leitet der Nutzer die am Ende des Onlineantrags generierte PDF zusammen mit der generierten Vorgangsnummer per E-Mail an den Investor weiter. Anschließend stellt der Investor online den BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens.
  2. Nutzer und Investor können aber auch aus anderen Gründen auseinanderfallen, insbesondere bei Leasing-, Miet- bzw. Pachtverhältnissen. In diesen Fällen ist Antragsteller und Zuwendungsempfänger nur der Nutzer. Der Investor stellt lediglich einen BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens, d. h. er zeichnet den Antrag des Nutzers mit und übernimmt die gesamtschuldnerische Haftung. Auch hier muss der Nutzer nach Absenden des Onlineantrags die am Ende des Onlineantrags generierte PDF zusammen mit der generierten Vorgangsnummer per E-Mail an den Investor weiterleiten, der dann den BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens online stellt.

Im Fall eines weiteren Investors beim Vorliegen einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 EStG oder Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG sind die Angaben des weiteren Investors mittels PDF Formular anzugeben und am Ende des Onlineantrag: Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus (BRF-Förderung) unter: sonstige Dokumente und Erklärungen hochzuladen. Hilfsweise kann das Formular auch diesem Onlineantrag beigefügt werden. Zudem ist der BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens durch den weiteren Investor zu stellen.

Bei Vorliegen anderer Gründe des Auseinanderfallens, insbesondere bei Leasing-, Miet- bzw. Pachtverhältnissen ist nur der BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens durch den weiteren Investor zu stellen. Zusätzliche Angaben mittels PDF-Formular sind hier nicht erforderlich.

Alle Fallgruppen werden in den Online-Formularen entsprechend bereitgestellt.

Für eine wirksame Antragstellung sind vollständig ausgefüllte Antragsformulare grundsätzlich ausreichend.



Herzlich Willkommen beim Antragsassistenten für die Beantragung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der "Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft".


Bitte beachten Sie, dass zur schriftformersetzenden Authentifizierung im Rahmen der Antragstellung ein Elster-Unternehmenskonto erforderlich ist. Sollten Sie noch kein Unternehmenskonto angelegt haben, können Sie unter: Mein Unternehmenskonto Ihr Unternehmenskonto erstellen. Weitere Informationen und Antworten auf Fragen zum Unternehmenskonto finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Ihnen wird nach Absenden des Formulars ein fertig ausgefülltes Dokument im PDF-Format zum Download angeboten. Es wird dringend empfohlen dieses zu Ihren Unterlagen zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass nach Absenden des Antrags Änderungen im Formular nicht mehr möglich sind. Änderungen und Ergänzungen (ggf. unter Verwendung von Formularen) reichen Sie bitte nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Regierung ein.

Maßgeblich für die Zuordnung Ihres Antrags ist der Regierungsbezirk, in dem das geplante Vorhaben umgesetzt werden soll (Investitionsort). Bevor Sie mit der Antragstellung starten, stellen Sie sicher, dass für die Ortsauswahl im BayernPortal der Investitionsort angegeben wurde, nur so kann Ihr Antrag der zuständigen Bezirksregierung zugeleitet werden. Andernfalls beenden Sie diese Startseite und beginnen mit der entsprechend geänderten Ortsauswahl im BayernPortal erneut.

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Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

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