In Bayern werden mit Mitteln aus dem Bayerischen Regionalen Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) unter bestimmten Voraussetzungen einzelbetriebliche Investitionen in Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt mit der Zielsetzung, die Leistungs-, Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft zu festigen und zu stärken sowie Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern.
Der
Fördersatz beträgt maximal 20% für kleine Unternehmen und maximal 10% für mittlere Unternehmen. Die Abgrenzung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen orientiert sich an Mitarbeiter-, Umsatz- und Bilanzzahlen im Unternehmen oder in einem Unternehmensverbund (kleines Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme, mittleres Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme).
Bei Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedafs aus erneuerbaren Quellen sind höhere Fördersätze möglich.
Die
Mindestinvestitionsgrenze liegt für die gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen) in den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH) bei 200.000 Euro (bzw. in der gewerblichen Tourismusförderung bei 50.000 Euro) und in den sonstigen Fördergebieten bei 500.000 Euro (bzw. in der gewerblichen Tourismusförderung regelmäßig bei 100.000 Euro).
Die bayerische Regionalförderung ist auf die Bezirksregierungen delegiert. Die zuständigen
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen für Auskunft und Beratung gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Investitionsort des Vorhabens maßgeblich für die Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierung ist. Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Regierung dringend empfohlen.
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei den Bezirksregierungen:
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 20
Tel.: 089 2176-2782 // Fax: 089 2176-402782
stephan.reitmaier@reg-ob.bayern.de
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 20
Tel.: 0871 808-1300 // Fax: 0871 808-1370
manuela.koenigbauer@reg-nb.bayern.de
Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet 20
Tel. 0941 5680-1307 // Fax 0941 5680-91307
monika.grabinger@reg-opf.bayern.de
Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 20
Tel.: 0921 604-1315 // Fax: 0921 604-4315
thomas.fischer@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 20
Tel.: 0981 53-1368 // Fax: 0981 53-1345
markus.wohlleben@reg-mfr.bayern.de
Regierung von Unterfranken
Sachgebiet 20
Tel.: 0931 380-1638 // Fax: 0931 380-2638
petra.konrad@reg-ufr.bayern.de
Regierung von Schwaben
Sachgebiet 20
Tel.: 0821 327-2243 // Fax: 0821 327-2288
claudia.klein@reg-schw.bayern.de
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag nur gestellt werden kann, wenn für Ihr Unternehmen und das geplante Vorhaben insbesondere folgende
Fördervoraussetzungen bejaht werden können:
- Das Unternehmen ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz und übt auch keinen freien Beruf in gewerblicher Form aus.
- Bei dem Unternehmen handelt es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014.
- Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß Definition der EU-Kommission, Amtsblatt der EU L124/36 vom 20.05.2003.
- Bei dem Unternehmen liegt keine Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt vor, welcher es noch nicht nachgekommen ist.
- Das beantragte Vorhaben wurde noch nicht begonnen und es wurden noch keine verbindlichen Willenserklärungen zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages abgegeben.
- An der Durchführung des Vorhaben muss ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches, bei touristischen Vorhaben auch ein tourismuspolitisches Interesse bestehen. Förderfähig sind Investitionensvorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zur Zielsetzung der Richtline leisten und mit denen mindestens eines der nachfolgenden Ziele erreicht wird:
a) Investitionsvorhaben, die Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen.
b) Investitionsvorhaben, die Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
c) Investitionsvorhaben, die in begründeten Einzelfällen geeinet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt).
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des
Bayerischen Regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt.
Ergänzende Hinweise zu Antragstellung und Anlagen:
Für die Antragsprüfung und Förderentscheidung sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen erforderlich. Diese sind möglichst bereits im Rahmen des Online-Antrages hochzuladen (Formate: jpg, png, pdf, xls). Im Einzelfall können Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Postweg/elektronisch nachgereicht werden.
- Finanzierungsbestätigung der Hausbank*
- Vollständige steuerliche Jahresabschlussberichte (Bilanz, GuV, Anhang, evtl. Lagebericht) bzw. Einnahmen-/Überschussrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre)
- Detaillierte Kostenzusammenstellung (netto)
- Unterlagen über die Rechtsverhältnisse und Weiteres zur Unternehmensstruktur (z. B. Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug)
- KMU-Erklärung* und – bei komplexen Unternehmensverbünden sowie bei Konzernen und verbundenen Unternehmen – Darstellung der Beteiligungsverhältnisse des antragstellenden Unternehmens, seiner Partner- und verbundenen Unternehmen bspw. anhand eines Schaubildes
- Bei Unternehmensübernahme: Entwurf notarieller Kaufvertrag, Übernahmevertrag etc.
- Haus-/Unternehmensprospekt, Ortsprospekt (soweit vorhanden)
- Bei baulichen Vorhaben: Planunterlagen (einschl. Lageplan) bzw. Baugenehmigung
- Bei Pachtbetrieben: (Entwurf des) Pachtvertrag(s) und – sofern erforderlich – die Zustimmung des Verpächters bzw. sonstige privatrechtliche Berechtigung zur Durchführung des Vorhabens
- Bei weiteren öffentlichen Finanzierungshilfen: Darlehens- bzw. Bürgschaftsofferten
- Bei Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“: Energieeffizienzbestätigung*
- Bei Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Transformation@Bayern“: Bestätigung Erfüllte Transformations- und Digitalisierungs-Kriterien durch das geplante Vorhaben*
Im begründeten Einzelfall kann zur Verfahrensbeschleunigung eine Erklärung vorgelegt werden, dass Ihr Steuerberater bzw. Ihre Hausbank etc. befugt sind, uns Ihre Daten direkt zu übermitteln bzw. direkt mit uns über etwaige offene Fragen zu kommunizieren, soweit dies für das Antragsverfahren erforderlich ist. Eine solche Erklärung sollten Sie parallel Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Hausbank etc. zukommen lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.
*Entsprechende Formulare finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter
www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/.
Herzlich Willkommen zum Antragsassistenten für die Beantragung öffentlicher Finanzierungsquellen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der "Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft".
Bitte beachten Sie, dass zur Antragstellung ein Elster-Unternehmenskonto benötigt wird. Sollten Sie noch kein Unternehmenskonto haben, können Sie unter:
https://mein-unternehmenskonto.de/public/#Startseite Ihr Unternehmenskonto erstellen.
Klicken Sie auf
Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen. Ihnen wird nach Absenden des Formulars ein fertig ausgefülltes Dokument im PDF-Format zum Download angeboten. Es wird dringend empfohlen, dieses zu Ihren Unterlagen zu nehmen.
Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf
Datei zum Hochladen auswählen ... und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer. Bitte beachten Sie, dass nach Absenden des Antrags Änderungen im Formular nicht mehr möglich sind. Änderungen und Ergänzungen (ggf. unter Verwendung von Formularen) reichen Sie bitte nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Regierung ein.
Für eine wirksame Antragseinreichung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular grundsätzlich ausreichend.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Antragstellung über das Online-Formular nur dann möglich ist, wenn Nutzer und Investor der Maßnahme identisch sind. Sofern Nutzer und Investor nicht identisch sein sollten (z. B. bei einer Betriebsaufspaltung, Verpachtung), ist der „Online-Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft – Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus – beim Auseinanderfallen von Nutzer und Investor“ zu verwenden.
Bitte authentifizieren Sie sich mit Ihrem Elster-Unternehmenskonto.