Fortschrittsanzeige

Mitteilung der Grundversorger in Bayern gem. § 36 EnWG

Über das Online-Formular können die Betreiber von Energieversorgungsnetzen die von Ihnen gem. § 36 Abs. 2 alle drei Jahre festzustellenden Grundversorger der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitteilen. Die Onlinemitteilung kann entweder über eine Eingabemaske oder einen Dokumentenupload erfolgen.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.
Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.