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Sicherer Übermittlungsweg zur Einreichung elektronischer Dokumente

Formularinhalt

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten oder Übersetzungen können als elektronische Dokumente eingereicht werden.

Voraussetzungen

Falls bekannt, halten Sie das Aktenzeichen des Empfängers zum Ausfüllen des Formulars bereit sowie alle einzureichenden Dokumente im Dateiformat PDF.

Gebühren

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten ist grundsätzlich kostenlos. Abhängig vom Inhalt Ihrer Einreichung können Gerichts- bzw. Verfahrensgebühren anfallen.

Wichtig zu wissen

  • Elektronische Einreichung
    Ein elektronisches Dokument ist im Dateiformat PDF einzureichen und von der zu verantwortenden Person zu signieren. Hierfür reicht ein Eintippen des Namens. Bildliche Darstellungen können unter Umständen auch im Dateiformat TIFF übermittelt werden.
    Allgemeine Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/.
  • Zustellung elektronischer Dokumente
    Durch die Einreichung eines elektronischen Dokumentes gilt Ihre Zustimmung zur Zustellung elektronischer Dokumente für das jeweilige Verfahren als erteilt.


Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.
Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.