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Antrag auf Hinterlegung

Formularinhalt

Mit diesem Formular können Sie die Hinterlegung von Geld oder Wertsachen bei Gericht beantragen. Zuständig ist jede Hinterlegungsstelle eines Amtsgerichts. Eine Hinterlegung ist nur in den rechtlich vorgegebenen Fällen möglich. Bei der Werthinterlegung ist zu beachten, dass die angebotenen Gegenstände hinterlegungsfähig sind. Je nach Hinterlegungsgrund, kommen verschiedene Hinterlegungsgegenstände in Betracht.

Wichtig zu wissen

Für die Empfangnahme von bereits zur Hinterlegung angenommenen Wertgegenständen ist ausschließlich die Landesjustizkasse Bamberg zuständig.
Die Annahme von Bargeld bei den Gerichtszahlstellen ist nur in eiligen Fällen möglich.

Gebühren

Für die Geldhinterlegung fallen keine Gebühren an.
Für die Hinterlegung von Wertpapierguthaben, Wertpapieren, sonstigen Urkunden, Kostbarkeiten und Geldzeichen (Banknoten oder Münzen in ausländischer Währung) fällt eine Gebühr in Höhe von 10 € bis 340 € an.
Zusätzlich fallen eventuell weitere Auslagen (z.B. Dokumentenpauschale, Bankgebühren, weitere Kosten für Schätzung oder besondere Lagerung) an.

Beizufügende Unterlagen

Unterlagen, die zum Nachweis des Hinterlegungsgrunds nötig sind (z.B. gerichtliche Entscheidungen).

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.
Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.