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Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks

Formularinhalt

Mit diesem Antrag können Sie bei Vorliegen eines berechtigten Interesses vom Grundbuchamt die Erteilung einer Abschrift aus dem Grundbuch verlangen. Wenn Sie dies wünschen, kann die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt werden. In den Ländern, die - wie Bayern - das Grundbuch maschinell führen, tritt an die Stelle der Abschrift der Ausdruck und an die Stelle der beglaubigten Abschrift der amtliche Ausdruck.

Gebühren

Für unbeglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Grundbuch wird nach Nr. 17000 KV GNotKG (Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz) eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben. Für beglaubigte Abschriften/amtliche Ausdrucke beträgt die Gebühr 20 € (Nr. 17001 KV GNotKG).

Über die anfallenden Gebühren erhalten Sie eine Rechnung der Landesjustizkasse Bamberg. Es wird gebeten, kein Bargeld oder Schecks an das Grundbuchamt zu übersenden.

Beizufügende Unterlagen

Wenn Sie nicht Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines eingetragenen Rechts am Grundstück sind, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Grundbuchdrucks näher darlegen und hierzu Nachweise (Format .pdf) beifügen. Die Gesamtgröße aller Dateien darf 15 MB nicht überschreiten.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.