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Antrag auf Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank für vorübergehende Dienstleistungen im Inland

Formularinhalt

Mit diesem Formular können Sie, ohne nach § 3 GDolmG allgemein beeidigt oder nach Landesrecht öffentlich bestellt zu sein, die Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank für vorübergehende Dienstleistungen im Inland als Dolmetscher oder Übersetzer nach Art. 63 AGGVG beantragen.

Zuständig ist der Präsident des Landgerichts München I.

Gebühren

Die Eintragung von vorübergehend tätigen Sprachmittlern in die Dolmetscherdatenbank ist kostenfrei.

Beizufügende Unterlagen

Nachweis der Niederlassung als (Gerichts-)Dolmetscher oder Übersetzer in einem Mitgliedsstaat der EU/des EWR

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Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
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