Fortschrittsanzeige

Zuwendungsantrag_JB_AQ-Flü

Hinweise zum Antrag

Hinweis

Mit diesem Dienst gewährt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach Maßgabe der der Förderrichtlinie sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 Bayerische Haushaltsordnung), den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) eine Zuwendung zur Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Asylhintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.

Gefördert werden Jobgeleiterinnen und Jobgeleiter (JB) sowie Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge (AQ-Flü)

Welche Unterlagen sind bereitzuhalten?

Mit dem Antrag sind einzureichen:

  • Für jeden Agenturbezirk, in dem der JB oder AQ-Flü tätig sein wird, eine aktuelle arbeitsmarkpolitische Stellungnahme der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit in Abstimmung mit den Jobcentern.
  • Ein detaillierter Kostenplan, wenn die Aufgabe des JB oder AQ-Flü durch mehr als eine Person ausgeführt werden soll (z.B. im Fall der Beantragung von mehr als einer Vollzeitstelle und/oder bei Teilzeit).
  • Bei einem Erstantrag mindestens ein Unterstützungsschreiben.

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit Sachgebiet-G2@stmi.bayern.de auf.

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfänger (antragsberechtigt) ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung über einen längeren Zeitraum durchgeführt hat. Dazu können auch Kommunen gehören.
Jobcenter nach § 6a SGB II und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.