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Verlängerungsantrag bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger über die Altersgrenze von 67 Lebensjahren hinaus

Sie können online als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger einen Antrag auf Hinausschieben der Altersgrenze von 67 Jahren stellen.

Sofern Sie den Antrag online einreichen erübrigt sich ein Papierantrag.

Eine Bestellung ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch grundsätzlich spätestens mit Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Mit einem Antrag bei der zuständigen Bestellungsbehörde auf Verlängerung der Bestellung über das 67. Lebensjahr hinaus kann die Altersgrenze bis zum Ende der siebenjährigen Bestellungszeit hinausgeschoben werden, längstens bis Ende des Monats, in dem die bestellte Person das 70. Lebensjahr vollendet.

Der Verlängerungsantrag ist bis spätestens sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren zu stellen.

Die Bestellungsbehörde kann die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die gesundheitliche Eignung für eine Verlängerung über die Altersgrenze hinaus auf Kosten der bestellten Person verlangen.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.
Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.