Integrationspolitik in Bayern hat lange Tradition. Die gelingende Integration wird durch vielfältige Hilfestellungen erleichtert. Über das Förderinstrument der besonderen Maßnahmen können möglichst niederschwellig und vor Ort wirkende, nachhaltige Integrationsprojekte für dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR gefördert werden.
Mit diesem Dienst kann online ein Zuwendungsantrag für eine Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung gestellt werden. Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung, von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund.
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