Fortschrittsanzeige

Rechnungsprüfung von Stiftungen

Nach Art. 16 Abs. 1 Satz 4 BayStG sind die Stiftungen verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Rechnungsabschluss und eine Vermögensübersicht (Jahresrechnung) zu erstellen und zusammen mit einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks der zuständigen Regierung vorzulegen. Die Unterlagen im Einzelnen ergeben sich aus § 4 AVBayStG.

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Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

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Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

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