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Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

Hinweis
Mit diesem Dienst kann eine Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt des Wohnortes oder des letzten inländischen Wohnortes.

Welche Gebühren werden erhoben?
Für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe fallen mindestens Gebühren in Höhe von 50,00 EUR an. Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Für eine Eheurkunde wird eine Gebühr von 12,00 EUR erhoben.

Welche Unterlagen sind bereitzuhalten?
Nachweis über die Eheschließung
Weitere vorzulegende Unterlagen wird Ihnen das Standesamt mitteilen.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind die Ehegatten. Sofern beide verstorben sind, sind die Eltern und Kinder der Ehegatten antragsberechtigt.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.