Fortschrittsanzeige

Hinweis

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Anzeige zur Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 IfSG

Wer erstmalig Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, hat dies der zuständigen Regierung mindestens 30 Tage vor Aufnahme anzuzeigen.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.