Fortschrittsanzeige

Verwendungsnachweise im Rahmen der Krankenhausinvestitionsförderung

Hinweise zur Verwaltungsleistung

Dieser Online-Assistent dient ausschließlich zur Einreichung eines Nachweises über die sachgemäße Verwendung von Fördermitteln (Verwendungsnachweis) nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG).
Für andere Verwaltungsleistungen der Krankenhausinvestitionsförderung verwenden Sie bitte die speziell dazu angebotenen Online-Assistenten.

Alternativ zur Einreichung über diesen Online-Assistenten steht es Ihnen frei, den Verwendungsnachweis schriftlich oder per E-Mail oder auf einem anderen von der Förderbehörde eröffneten Weg (z.B. über eine Cloud) bei der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

Ergänzend zu den abgefragten Angaben sind die für die Bearbeitung des Verwendungsnachweises benötigten Unterlagen über diesen Online-Assistenten hochzuladen. Das maximal hochladbare Datenvolumen beträgt 450 MB für alle Anlagen. Die Unterlagen können auch separat über einen anderen von der Förderbehörde eröffneten Weg (z.B. Cloud) übermittelt werden.

Der Verwendungsnachweis wird von der örtlich zuständigen Bezirksregierung bearbeitet, in deren Bezirk das Krankenhauses betrieben wird. Sofern die Förderbehörde Rückfragen hat, wird sie sich schriftlich oder mit Ihrer Zustimmung per E-Mail oder über Ihr Nutzerkonto an Sie wenden.

Hinweise zum Datenschutz

Der Bayerische Formularserver wird vom IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) des Freistaates Bayerns zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, nimmt das IT-DLZ die darin enthaltenen Daten entgegen und versendet sie an die fachlich und örtlich zuständige Behörde (z. B. Gemeinde, Landratsamt, Regierung) zur weiteren Bearbeitung.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das IT-DLZ und Ihre Rechte bei der Verarbeitung durch das IT-DLZ können Sie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des IT-DLZ entnehmen.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die fachlich und örtlich zuständige Behörde und Ihre Rechte bei der Verarbeitung können Sie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der fachlich zuständigen Behörde entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie dort bei Bedarf von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.