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Trägerwechsel nach Art. 20 Abs. 1 BayKrG

Hinweise zur Verwaltungsleistung

Dieser Online-Assistent dient ausschließlich zum Vollzug des förderrechtlichen Trägerwechselverfahrens nach Art. 20 Abs. 1 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG). Das Verfahren ist in der Regel durch den bisherigen Krankenhausträger einzuleiten. Ein Trägerwechselverfahren ist stets dann veranlasst, wenn die Trägerschaft über ein in den Krankenhausplan aufgenommenes Krankenhaus auf eine andere natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft übergeht. Unter den Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 1 BayKrG tritt der neue Krankenhausträger im Rahmen des Trägerwechselverfahrens als Rechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten in das Förderrechtsverhältnis ein.

Für jedes in den Krankenhausplan aufgenommene Krankenhaus im Sinne des KHG ist ein eigenständiges Trägerwechselverfahren erforderlich. Dies gilt nicht für unselbständige Betriebsstätten, sofern sich der Trägerwechsel auf das gesamte Krankenhaus im Sinne des KHG einschließlich aller Betriebsstätten bezieht.

Ergänzend zu den Angaben sind die für die Bearbeitung benötigten Unterlagen über diesen Online-Assistenten hochzuladen. Das maximal hochladbare Datenvolumen beträgt 450 MB für alle Anlagen. Die Unterlagen können auch separat über einen anderen von der Förderbehörde eröffneten Weg (z.B. Cloud) übermittelt werden.

Für andere Verwaltungsleistungen der Krankenhausinvestitionsförderung verwenden Sie bitte die speziell dazu angebotenen Online-Assistenten.

Alternativ zur Einreichung der Unterlagen für das Trägerwechselverfahren über diesen Online-Assistenten haben Sie auch die Möglichkeit einer Einreichung schriftlich oder per E-Mail bei der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung.

Das förderrechtliche Trägerwechselverfahren nach Art. 20 Abs. 1 BayKrG wird von der örtlich zuständigen Bezirksregierung bearbeitet, in deren Bezirk das Krankenhaus betrieben wird. Sofern die Förderbehörde Rückfragen hat, wird sie sich schriftlich oder mit Ihrer Zustimmung per E-Mail oder über Ihr Nutzerkonto an Sie wenden.

Hinweise zum Datenschutz

Der Bayerische Formularserver wird vom IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) des Freistaates Bayerns zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, nimmt das IT-DLZ die darin enthaltenen Daten entgegen und versendet sie an die fachlich und örtlich zuständige Behörde (z. B. Gemeinde, Landratsamt, Regierung) zur weiteren Bearbeitung.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das IT-DLZ und Ihre Rechte bei der Verarbeitung durch das IT-DLZ können Sie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des IT-DLZ entnehmen.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die fachlich und örtlich zuständige Behörde und Ihre Rechte bei der Verarbeitung können Sie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der fachlich zuständigen Behörde entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie dort bei Bedarf von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.