Fortschrittsanzeige

Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung aus der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine)

Der Freistaat Bayern gewährt aus Anlass des starken Anstiegs der Energiepreise eine staatliche Leistung, um existenzbedrohende Härtefälle bei bayerischen Vereinen der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereinen abzufedern. Die Leistung wird nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

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