Fortschrittsanzeige

Absicherung von Fördermitteln nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz

Hinweise zur Verwaltungsleistung

Über diesen Online-Assistenten können die für die Absicherung von Fördermitteln nach Art. 11 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) erforderlichen Angaben gemacht werden. Eine Sicherheitsleistung ist gemäß Art. 18 Abs. 3 BayKrG in Verbindung mit der Absicherungsrichtlinie (AbR) ab einem voraussichtlichen Förderbetrag von über 500.000 € erforderlich. Eine Ausnahme besteht nur für Krankenhausträger, die nach Nr. 1.2 AbR von der Absicherung freigestellt sind.

Ergänzend zu den Angaben sind die für die Bearbeitung benötigten Unterlagen über diesen Online-Assistenten hochzuladen. (Hinweis: Das maximal hochladbare Gesamtdatenvolumen für alle Anlagen beträgt 450 MB)

Für andere Verwaltungsleistungen der Krankenhausinvestitionsförderung verwenden Sie bitte die speziell dazu angebotenen Online-Assistenten.

Zuständige Behörde für das Absicherungsverfahren ist das Landesamt für Finanzen, Dienststelle München - Staatsschuldenverwaltung, Postfach 2753, 92617 Weiden i.d. OPf. Sofern die zuständige Behörde Rückfragen hat, wird sie sich schriftlich oder per E-Mail an Sie wenden.

Alternativ zur Einreichung der Unterlagen für das Absicherungsverfahren über diesen Online-Assistenten haben Sie auch die Möglichkeit einer Einreichung schriftlich oder per E-Mail. Außerdem steht Ihnen die Staatsschuldenverwaltung für Anfragen telefonisch (089/7624 -8494 oder -8493) oder per E-Mail (LFF-M_1F52_SSV@lff.bayern.de) zur Verfügung.

Die Absicherung kann in der Regel erst nach dem Erlass der fachlichen Billigung, wenn der Förderbetrag feststeht, erfolgen. Bitte nutzen Sie den Online-Assistenten gleichwohl frühzeitig oder treten Sie auf andere Weise mit der Staatsschuldenverwaltung in Kontakt. Fragen oder Problemstellungen zur Absicherung können dadurch möglichst vorab geklärt werden.

Hinweise zum Datenschutz

Der Bayerische Formularserver wird vom IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) des Freistaates Bayerns zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, nimmt das IT-DLZ die darin enthaltenen Daten entgegen und versendet sie an die fachlich und örtlich zuständige Behörde (z. B. Gemeinde, Landratsamt, Regierung) zur weiteren Bearbeitung.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das IT-DLZ und Ihre Rechte bei der Verarbeitung durch das IT-DLZ können Sie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des IT-DLZ entnehmen.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die fachlich und örtlich zuständige Behörde und Ihre Rechte bei der Verarbeitung können Sie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der fachlich zuständigen Behörde entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie dort bei Bedarf von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.