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Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung bzw. eines Vorbescheids

Hinweise zum Assistenten:

Eine Baugenehmigung oder eine Teilbaugenehmigung gilt grundsätzlich vier Jahre (Art. 69 Abs. 1 Bayer. Bauordnung - BayBO), ein Vorbescheid grundsätzlich drei Jahre (Art. 71 Satz 2 BayBO). Die Fristen können auf Antrag jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden (Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayBO bzw. Art. 71 Satz 3 BayBO).

Dieser Assistent ermöglicht es, einen Verlängerungsantrag online zu stellen. Der Antrag gelangt direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Der Assistent kann vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden, eine Authentifizierung der Person mittels BayernID ist erforderlich.

Die Vertretung muss über eine entsprechende Vollmacht des Bauherrn bzw. der Bauherren verfügen.

Der in der BayBO eingeführte Begriff Bauherr wird im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.