Fortschrittsanzeige

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Anzeige der Nutzungsaufnahme

Hinweise zum Assistenten:

Der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 Bayer. Bauordnung - BayBO).

Dieser Assistent ermöglicht es, eine Anzeige der Nutzungsaufnahme einzureichen. Die Anzeige gelangt direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Anzeige erfolgt vollständig online, es müssen ggf. diverse Anlagen als Dateien im PDF-Format hochgeladen werden. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Der Assistent kann vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden, eine Authentifizierung der Person mittels BayernID ist erforderlich.

Die Vertretung muss über eine entsprechende Vollmacht des Bauherrn bzw. der Bauherren verfügen.

Folgende in der BayBO eingeführte Begriffe werden im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet: Bauherr, Prüfsachverständiger für Brandschutz, Prüfsachverständiger für Standsicherheit.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.