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Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
  • Antrag auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht gem. Art. 63 Abs. 1 Bayer. Bauordnung (BayBO)
  • Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Antrag auf isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 2 BauGB

Können für ein Bauvorhaben Vorschriften und Festsetzungen nicht eingehalten werden, kann ein Antrag auf Abweichung, Befreiung bzw. Ausnahme gestellt werden. Dies gilt für Befreiungen und Ausnahmen von Festsetzungen eines Bebauungsplans sowie für Abweichungen von den Anforderungen der Bayer. Bauordnung (BayBO) oder der auf Grund der BayBO erlassenen Vorschriften.

Bei Bauvorhaben, die einer Genehmigung bedürfen, ist ein solcher Antrag zusammen mit dem Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen; dies ist auch online unter Verwendung des Assistenten "Bauantrag" möglich.

Bei verfahrensfreien Bauvorhaben gem. Art. 57 BayBO sind hingegen Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiung bzw. Ausnahme zu stellen, wozu dieser Assistent dient. Bei Abweichungen von Bauordnungsrecht, die keine örtliche Bauvorschrift betreffen, gilt dies auch für genehmigungsfreigestellte Bauvorhaben gem. Art. 58 BayBO.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Nach dem Absenden gelangen die Anträge direkt an das entsprechende Landratsamt. Anträge auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften, isolierte Befreiung vom Bebauungsplan und Anträge auf isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan werden von dort unverzüglich an die zuständige Gemeinde weitergeleitet. Anträge auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht verbleiben hingegen beim Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde und werden dort bearbeitet.

Die Antragstellung erfolgt vollständig online, etwaige Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Der Assistent kann vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden, eine Authentifizierung der Person mittels Nutzerkonto ist erforderlich.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Die letzte Neubekanntmachung der BayBO fand im Jahr 2007 statt, zu dieser Zeit war geschlechtersensible Sprache in Gesetzen nicht üblich. Daher wird der in der BayBO eingeführte Begriff Bauherr im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet.

Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?

Der Vorgang kann jederzeit zwischengespeichert werden, um bereits gemachte Angaben zu sichern oder den Ausfüllprozess zu unterbrechen. Klicken Sie dazu auf die auf jeder Seite verfügbare Schaltfläche „Unterbrechen“ und speichern Sie die html-Datei auf Ihrer Festplatte. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, öffnen Sie die gespeicherte html-Datei mit einem Doppelklick oder klicken Sie auf der Startseite auf „Datei zum Hochladen auswählen“ und laden Sie die html-Datei hoch.

Auf der letzten Seite des Online-Assistenten können Sie sowohl zwischenspeichern als auch (vor der verbindlichen Einreichung des Vorgangs) eine PDF-Datei herunterladen, in der alle gemachten Angaben zusammengefasst sind. Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit weiteren Personen einzureichen.


Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.