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Änderungsantrag nach dem Personenbeförderungsgesetz

Hinweise zum Antrag

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.
Die Regierung, in deren Gebiet der Anfangspunkt des Linienverkehrs liegt, erteilt die Genehmigung für Linienverkehre und Sonderlinienverkehre.
Sie können hier einen Änderungsantrag auf Genehmigung für die Einrichtung, Linienführung und den Betrieb und auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für einen Linienverkehr (§ 42 PBefG) und Berufsverkehr (§ 43 PBefG) sowie der Übertragung der Betriebsführung stellen.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.