Fortschrittsanzeige

Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

Inhaber einer Verkaufsstelle können pro Kalenderjahr bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr durchführen. Die hierfür notwendige Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung der Verkaufsstelle bei der zuständigen Gemeinde erfolgen. Zuständig ist die Gemeinde, in der sich die jeweilige Verkaufsstelle befindet.

Für die Anmeldung am Online-Formular benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.